Lizenzvereinbarung

1. Parteien

Lizenzgeber:
Der Lizenzgeber ist Kroggel Dienstleistungen, Inh. Ingo Kroggel, Windmühlenweg 7F 04849 Bad Düben – folgend „Kroggel Software“ genannt-

Lizenznehmer:
Der Lizenznehmer ist jede natürliche oder juristische Person welche Softwareprodukte und/oder teile von Softwareprodukten von Kroggel Software benutzt.

2. Lizenzgegenstand

Kroggel Software gewährt dem Lizenznehmer eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Softwareproduktes.

3. Nutzungsbedingungen

3.1 Der Lizenznehmer erkennt mit der Installation der Software diese Lizenzvereinbarung als verbindlich an. Widerruft der Lizenznehmer die Vereinbarung, ist er verpflichtet die Software mit allen Bestandteilen restlos zu entfernen und darf diese nicht mehr nutzen.

3.2 Der Lizenznehmer darf die Software nicht reproduzieren, dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln. Dies gilt sowohl für die Software als Ganzes als auch von einzelnen Bestandteilen wie z.B. Programmbibliotheken.

3.3 Der Lizenznehmer darf die Lizenz nicht unterlizenzieren, übertragen, verkaufen, vermieten oder verpachten ohne der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Kroggel Software.

4. Lizenzdauer

Die Lizenz gilt ab dem Zeitpunkt der Installation und bleibt in Kraft, bis sie vom Lizenzgeber oder Lizenznehmer schriftlich gekündigt wird oder die Software deinstalliert wird.

5. Lizenzgebühr

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber die vereinbarte Lizenzgebühr gemäß den Zahlungsbedingungen zu zahlen.

6. Gewährleistung und Haftungsausschluss

6.1 Der Lizenzgeber stellt sicher, dass die Software frei von Fehlern ist. Gleichwohl kann dies nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber wird bei bekannt werden von Mängeln, diese mit einem Update beseitigen.

6.2 Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Modifikation der Software durch den Lizenznehmer entstehen.

7. Geistiges Eigentum

7.1 Die Rechte an geistigem Eigentum an der Software verbleiben beim Lizenzgeber.

7.2 Die Rechte an geistigen Eigentum von Drittherstellern verbleibt bei dem jeweiligen Rechteinhaber sofern nicht anders geregelt.

8. Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

9.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

9.3 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und die Parteien vereinbaren den ausschließlichen Gerichtsstand von Leipzig für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.