Kroggel Software Lizenzvertrag

Endbenutzerlizenzvertrag (EULA)

§ 1 Vertragsgegenstand

Dieser Endbenutzerlizenzvertrag (nachfolgend „Vertrag“) ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen (nachfolgend „Lizenznehmer“) und Kroggel Dienstleistungen Inh. Ingo Koggel, Windmühlenweg 7F, 04849 Bad Düben (nachfolgend „Lizenzgeber“) für die Nutzung aller Softwareprodukte (nachfolgend „Software“), einschließlich aller dazugehörigen Anwendungen, Dienste, Inhalte und Updates, die auf Desktop-, Mobil- oder Serverumgebungen ausgeführt werden können.

§ 2 Lizenzgewährung

  1. Lizenzgewährung: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare, zeitlich beschränkte (oder unbefristete, je nach Lizenzmodell) und widerrufliche Lizenz zur Installation und Nutzung der Software auf den unterstützten Plattformen.
  2. Beschränkungen der Nutzung: Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder anderweitig den Quellcode der Software zu extrahieren, sofern dies nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§ 69d und § 69e UrhG) ausdrücklich erlaubt ist.
  3. Mehrfachlizenzen: Für den Fall, dass die Software auf mehreren Geräten genutzt wird, ist eine separate Lizenz für jedes Gerät erforderlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 3 Kostenpflicht und In-App-Käufe

  1. Kostenpflichtige Software: Die Nutzung der Software kann von der Zahlung einer Lizenzgebühr abhängig sein. Die Höhe der Lizenzgebühr, die Zahlungsbedingungen und die Laufzeit werden bei Erwerb der Lizenz mitgeteilt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle vereinbarten Zahlungen rechtzeitig zu leisten.
  2. In-App-Käufe: Die Software kann zusätzliche kostenpflichtige Inhalte, Funktionen oder Dienstleistungen anbieten (nachfolgend „In-App-Käufe“). Diese In-App-Käufe können optional und zusätzlich zur Basislizenz erworben werden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass alle In-App-Käufe verbindlich sind und keine Rückerstattungen erfolgen, es sei denn, gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vom Lizenzgeber angeboten.
  3. Zahlungsabwicklung: Die Zahlungsabwicklung für In-App-Käufe erfolgt über die jeweilige Plattform (z. B. Apple App Store, Google Play Store) oder über Dritte, je nach Vertriebsweg der Software. Es gelten die Zahlungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Plattform.
  4. Währungsumrechnung und zusätzliche Gebühren: Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, etwaige Währungsumrechnungen und Bankgebühren, die im Rahmen von Zahlungen anfallen, zu übernehmen.

§ 4 Werbung

  1. Werbeeinblendungen: Die Software kann Werbung von Dritten enthalten (nachfolgend „Adds“). Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Nutzung der Software Werbeeinblendungen angezeigt werden können.
  2. Personalisierte Werbung: Die angezeigte Werbung kann personalisiert sein und auf Informationen basieren, die durch die Nutzung der Software oder Dritter erhoben werden. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der [Name der Datenschutzrichtlinie des Lizenzgebers].
  3. Option auf werbefreie Version: Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer die Option anbieten, durch einen In-App-Kauf oder ein Abonnement auf eine werbefreie Version der Software zu wechseln. Die Bedingungen für den werbefreien Zugriff werden gesondert geregelt.

§ 5 Eigentumsrechte

  1. Urheberrechte: Die Software und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Logos, Marken, Design und Inhalte) sind das ausschließliche Eigentum des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer erhält keine Eigentumsrechte an der Software.
  2. Schutz vor unbefugter Nutzung: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, technische Schutzmaßnahmen und Urheberrechtshinweise der Software nicht zu umgehen, zu entfernen oder zu verändern.

§ 6 Updates und Upgrades

  1. Updates: Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen Updates, Patches oder Fehlerkorrekturen bereitstellen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Updates zu installieren, wenn sie für die ordnungsgemäße Nutzung der Software erforderlich sind.
  2. Upgrades: Falls der Lizenzgeber eine verbesserte Version der Software (Upgrade) veröffentlicht, kann hierfür eine gesonderte Lizenzgebühr anfallen. Die Nutzung des Upgrades erfolgt nur nach den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.

§ 7 Datenschutz

  1. Datenerhebung: Der Lizenznehmer stimmt zu, dass die Software bestimmte technische Informationen über die Nutzung und Interaktion des Lizenznehmers mit der Software sammeln kann. Dies geschieht ausschließlich zur Verbesserung der Leistung der Software und zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften.
  2. Datenverarbeitung: Alle durch die Software gesammelten Daten werden gemäß den Bestimmungen der [Name der Datenschutzrichtlinie des Lizenzgebers] verarbeitet und geschützt.

§ 8 Haftungsbeschränkung

  1. Gewährleistungsausschluss: Die Software wird „wie gesehen“ bereitgestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Erfüllung der Erwartungen des Lizenznehmers, außer es ist gesetzlich vorgeschrieben.
  2. Haftungsausschluss: Der Lizenzgeber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten.
  3. Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Lizenzgebers ist auf den Betrag beschränkt, den der Lizenznehmer für die Software gezahlt hat. Diese Beschränkung gilt nicht, sofern gesetzlich zwingend eine höhere Haftung vorgesehen ist.

§ 9 Beendigung der Lizenz

  1. Kündigung durch den Lizenzgeber: Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Lizenz jederzeit zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen die Bedingungen dieses Vertrags verstößt.
  2. Folgen der Beendigung: Im Falle der Kündigung muss der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich einstellen und alle Kopien der Software von seinen Geräten löschen.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Anwendbares Recht: Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Lizenzgebers zuständig, sofern der Lizenznehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

  1. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  2. Änderungen des Vertrags: Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu ändern. Der Lizenznehmer wird über Änderungen informiert und kann den Vertrag innerhalb von 180 Tagen kündigen, wenn er den Änderungen nicht zustimmt.